Rehabilitation durch Arbeit
ist unser gesetzlichen Auftrag. Mit unseren vielfältigen Arbeitsangeboten werden Menschen mit Behinderung entsprechend ihren Fähigkeiten und Wünschen in unterschiedlichen Berufsbildern qualifiziert und beschäftigt. Es wird ein Arbeitsentgelt gemäß der Werkstätten-Verordnung gezahlt.