ACHTUNG - Bitte aktuelle Informationen zu Corona auf der Startseite lesen!
Information für Beschäftigte und Teilnehmer*innen
Die Werkstätten sind geöffnet.
Der Fahrdienst fährt wie gewohnt.
Stand: 8. Januar 2021
In der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gibt es keine Veränderungen für Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Die aktuelle Verordnung vom 2. November 2020 ist gültig bis zum 31. Januar 2021.
§15
Werkstätten für behinderte Menschen,
Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie
vergleichbare Angebote der Eingliederungshilfe
(1) Die Leitung einer Werkstatt für behinderte Menschen, einer Tagesförderstätte für behinderte Menschen oder eines vergleichbaren Angebots der Eingliederungshilfe kann den Zugang zu diesen Angeboten unter den Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 zulassen.
(2) Die Leitung eines Angebots nach Absatz 1 hat in einem angebotsspezifischen Hygiene- und Schutzkonzept, das auch Fahrdienste zwischen dem Angebots- und Wohnort umfasst und sich nach dem „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. April 2020 richtet, Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern. Dabei ist den Besonderheiten der jeweils betroffenen Personengruppe Rechnung zu tragen.
(3) Jeder Mensch mit Behinderungen muss der Wiederaufnahme seiner Beschäftigung oder Betreuung zugestimmt haben.
Information für Beschäftigte, Angehörige und Betreuer*innen
In unseren Werkstätten wird unter Einhaltung der gültigen Hygiene- und Abstandsregeln gearbeitet.
Ansprechperson für Beschäftigte, die bisher noch nicht wieder an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt sind, sind unsere Pädagogischen Leitungen in den Werkstätten.
Im Gespräch wird gemeinsam überlegt, wann und wie die Arbeit wieder aufgenommen werden kann.
Bleiben Sie gesund!
Stand: 18.12.2020
Alle im Grundgesetz verankerten Grundrechte – Entfaltung der Persönlichkeit, Anspruch auf körperliche Unversehrtheit – gelten für jeden Menschen mit und ohne Behinderung.
Menschen mit Behinderung haben die gleichen Grundbedürfnisse wie anderer auch:
Auf Grundlage der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ermöglichen wir den Zugang zu individuellen Unterstützungsleistungen im sozialen und beruflichen Umfeld. Vor diesem Hintergrund leisten wir unseren Beitrag als Werkstätten für behinderte Menschen.
Nach über 50 Jahren wirtschaftlicher Tätigkeit für Menschen mit geistiger und / oder seelischer Behinderung haben die beiden Gesellschaftervereine, die Lebenshilfe Aurich e. V. und die Lebenshilfe Wittmund e. V., ihre gemeinsame Tochtergesellschaft neu strukturiert.
Die Holding als Muttergesellschaft lenkt und führt ihre beiden Tochtergesellschaften „Arbeit und Teilhabe“ (wfbm Aurich-Wittmund gGmbH) sowie „Wohnen und ambulante Dienste“ (w.i.r. gGmbH) nach dem Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung Lebenshilfe.
Wir sind eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (nach § 223 SGB IX) und
nach AZAV Nr. A1208007 (§ 184 SGB III) zertifiziert.
Werkstätten & Projekte
Jahre wfbm
Beschäftigte
Mitarbeiter
Wohnstätten & -gruppen
Jahre Wohnen
Bewohner, Teilnehmer & Klienten
Mitarbeiter
Wir fördern individuell und machen Grenzen erlebbar. Wir setzen uns kompetent, sozial und engagiert dafür ein, dass jeder Mensch mit einer Beeinträchtigung gleichberechtigt und so selbständig wie möglich leben kann. Dabei sind die Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich der Art und Schwere der Beeinträchtigung ergeben, sowie die Hilfe zur Selbsthilfe maßgebend.
Die wfbm Aurich-Wittmund gGmbH ermöglicht dies mit einer Vielzahl von Diensten und Einrichtungen, mit unseren Angeboten aus dem Berufsbildungsbereich, den Fördergruppen, Wohnangeboten und ambulante Dienste bieten wir vielfältige Strukturen zur Teilhabe.
Die Lebensqualität, die Integration und Teilhabe behinderter Menschen sind uns sowohl sozialer als auch wirtschaftlicher Auftrag und tägliche Herausforderung.
Durch die Corona-Pandemie ist unsere Veranstaltung ersatzlos absagen!