Alle im Grundgesetz verankerten Grundrechte – Entfaltung der Persönlichkeit, Anspruch auf körperliche Unversehrtheit – gelten für jeden Menschen mit und ohne Behinderung.
Menschen mit Behinderung haben die gleichen Grundbedürfnisse wie anderer auch:
Auf Grundlage der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ermöglichen wir den Zugang zu individuellen Unterstützungsleistungen im sozialen und beruflichen Umfeld. Vor diesem Hintergrund leisten wir unseren Beitrag als Werkstätten für behinderte Menschen.
Wir sind eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (nach § 142 SGB IX) und
nach AZAV Nr. A1208007 (§ 184 SGB III) zertifiziert.
Mit dem 1. Ostfriesischen Lauf- & Walkingfest am 16. September 2017 wollten wir unserem Slogan „Leistung, die Menschen verbindet!“ mehr Dynamik verleihen und zu „Bewegung, die Menschen verbindet!“ einladen.
Das ist uns gelungen!
Der Erfolg hat uns dazu bewegt, auch in diesem Jahr das Ostfriesische Lauf- & Walkingfest am 14. September 2019 durchzuführen.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Werk- & Wohnstätten
Jahre WfbM
Beschäftigte
Mitarbeiter
Wir fördern individuell und machen Grenzen erlebbar. Wir setzen uns kompetent, sozial und engagiert dafür ein, dass jeder Mensch mit einer Beeinträchtigung gleichberechtigt und so selbständig wie möglich leben kann. Dabei sind die Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich der Art und Schwere der Beeinträchtigung ergeben, sowie die Hilfe zur Selbsthilfe maßgebend.
Die WfbM ermöglicht dies mit einer Vielzahl von Diensten und Einrichtungen, mit unseren Angeboten aus dem Berufsbildungsbereich, den Fördergruppen, Wohnangeboten und ambulante Dienste bieten wir vielfältige Strukturen zur Teilhabe.
Die Lebensqualität, die Integration und Teilhabe behinderter Menschen sind uns sowohl sozialer als auch wirtschaftlicher Auftrag und tägliche Herausforderung.